Buchhandel |
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Der herstellende Buchhandel umfasst alle Betriebe, die Bücher, Noten, Bilder, Landkarten, usw. produzieren und finanzieren. Es wird unterschieden in Allgemeinverlage, die mit ihren Erzeugnissen ein weites Spektrum an Themen abdecken und Fachverlage, die sich auf ein oder mehrere Sachgebiete spezialisieren. Bei fortschreitender Konzernbildung sind viele Verlage inzwischen Imprints, d.h., sie gehören zu einer Verlagsgruppe und veröffentlichen unter ihrem angestammten Namen, operieren oft aber nicht mehr eigenständig. Der Verlag besitzt die Rechte zur Produktion und zum Vertrieb der von ihm verlegten Buchtitel. Bei der Annahme eines Manuskript kommt es zum Vertrag mit dem Autor, bei dem er als Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung gegen ein vereinbartes Honorar an den Verlag überträgt. Im Gegenzug verpflichtet sich der, zu drucken, zu verbreiten und zu werben. Bei der Herstellung des Buches legt der Verlag den Buchtitel fest. Er bestimmt auch in der Verlagsherstellung die äußere Gestaltung wie Einband und Schutzumschlag und setzt den gebundenen Ladenpreis im Rahmen der gesetzlichen Buchpreisbindung fest. Zu dessen Einhaltung sind in Deutschland alle Buchhändler und sonstigen Wiederverkäufer verpflichtet.
Zwischenbuchhandel
Zum Zwischenbuchhandel (auch: Buchgroßhandel) zählen alle Unternehmen, die am Bestell- und Warenverkehr zwischen Verlag und Sortimentsbuchhandel beteiligt sind. Da der Zwischenbuchhandel keine Bücher verlegt, gehört er zum Bereich des verbreitenden Buchhandels.
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